Fortbildungsveranstaltungen

Das Hochschulrecht umfasst die Teilbereiche

  • Hochschulorganisationsrecht,
  • Akkreditierung,
  • Dienstrecht,
  • Studentisches Rechtsverhältnis (Immatrikulation und Exmatrikulation),
  • Prüfungsrecht,
  • Hochschulzulassungsrecht,
  • Recht der privaten Hochschulen,
  • Aufsichtsrecht.

Das Hochschulrecht befindet sich in ständiger Bewegung, vor allem aufgrund ständiger gesetzgeberischer Betätigung der sechzehn Bundesländer. Nach dem Wegfall der vereinheitlichenden Klammer des Hochschulrahmengesetzes ist eine zunehmende Heterogenisierung des Hochschulrechts zu beobachten. Unsere Veranstaltungen zum Hochschulrecht konzentrieren sich generell auf thematische Ausschnitte aus diesem umfangreichen Gebiet oder auf spezielle Betrachtungen des Landesrechts.