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Präsenz‐Seminar

Veranstaltungstyp: Seminar in Köln
Referent: Prof. Dr. Christian Birnbaum
Datum: 20. und 21. März 2026

Prüfungsrecht: Update 2026

Die Veranstaltung findet am Freitag den 20.03.2026 & Samstag den 21.03.2026 als Präsenz‐Seminar in Köln statt.

Das Präsenz-Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten obergerichtlichen Entscheidungen im Prüfungs- und Hochschulrecht aus dem Jahr 2025. Die aktuelle Rechtsprechung wird systematisch aufbereitet, gemeinsam diskutiert und in ihre Bedeutung für die praktische Anwendung eingeordnet.

    Anmeldung zum Präsenz-Seminar am 20.03.2026:

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    Herzlich willkommen bei Fortbildung West

    Unser Seminarangebot umfasst den gesamten Bereich des deutschen Hochschulrechts, unabhängig vom Bundesland, gleich ob Hochschulen in privater oder staatlicher Trägerschaft betroffen sind. In diesem Rahmen bieten wir Veranstaltungen zu folgenden Themengebieten an:

    • Hochschulorganisationsrecht
    • Hochschulzugangsrecht
    • Hochschulzulassungsrecht
    • Kapazitätsrecht
    • Prüfungsrecht
    • Prüfungsverfahrensrecht
    • Dienstrecht der Hochschulmitarbeiter
    • Dienstrecht der Hochschullehrer

    Besonders beliebt und gut nachgefragt sind unsere regelmäßigen Veranstaltungen

    • Update Prüfungsrecht
    • Prüfungsrecht an privaten Hochschulen

    Durchweg legen wir in unseren Vorträgen Wert auf Aktualität und ausgeprägten Praxisbezug. Unsere Veranstaltungen bieten wir sowohl als externe Fortbildungsveranstaltungen als auch als Inhouse-Seminar an. Die Fortbildungen werden von kompetenten und fachlich ausgewiesenen sowie erfahrenen Referenten durchgeführt.

    Die Seminare richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, teilweise zielgruppenübergreifend, teilweise zielgruppenspezifisch. Adressaten sind

    • Hochschulmitarbeiter an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und Hochschulen allgemein
    • Hochschuljuristen
    • Mitarbeiter von Prüfungsämtern
    • Prüfungsausschussvorsitzende und Prüfungsausschussmitglieder
    • Prüfer und Rechtsanwälte

    Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet in ständiger Bewegung. Eine Ursache liegt darin, dass die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Ländern liegt. In den 16 Bundesländern ist durchweg irgendwo eine Novellierung im Gange. Regierungswechsel auf Länderebene bringen fast zwangsläufig hochschulgesetzliche Novellierungen. In vielen Fällen verleihen die Hochschulgesetze der einschlägigen Rechtsprechung Gestalt, sodass fortlaufende Aktualisierungen stattfinden.

    Zudem ist das Hochschulrecht, insbesondere auch das Prüfungsrecht, stark geprägt von der Rechtsprechung, insbesondere von der Rechtsprechung der 16 Oberverwaltungsgerichte in Deutschland. Auch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht befassen sich immer wieder mit prüfungsrechtlichen Themen.

    Aktuell fortlaufend diskutierte Fragen betreffen zum Beispiel

    • Anrechnung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
    • Prüfungsberechtigung
    • Prüferbestellung
    • Ausschussentscheidungen, rechtmäßige Ausschussbesetzung und Kausalität
    • Prüfungsrücktritt, insbesondere krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt, insbesondere
    • Nachweisobliegenheiten
    • Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung
    • nachträglicher Prüfungsrücktritt
    • Nachteilsausgleich
    • Verschlechterungsverbot (reformatio in peius)

    um nur einige der vielen diskutierten Fragestellungen zu benennen.
    Die beständige Fortbildung für Hochschulmitarbeiter ist Grundvoraussetzung, um zu den aktuellen Themen auf dem jeweiligen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung zu gelangen und zu bleiben.